Arbeitsvertrag / Vertragsabschluss
Wie verhalte ich mich, wenn mir nach dem Vertragsabschluss ein Gegenangebot gemacht wird?
Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitsvertrag als Pharma-Spezialist nach Vertragsabschluss für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer verbindlich ist und nicht nachverhandelt werden sollte.
Wenn nun der alte Arbeitgeber dem ausscheidenden Arbeitnehmer nach dessen Kündigung ein Bleibeangebot macht, dann sollte der Arbeitnehmer die Offerte gut prüfen und in Ruhe darüber nachdenken, ob diese angebotene Pharma-Stelle wirklich hält, was sie auf den ersten Blick verspricht. Dabei sollte der Arbeitnehmer berücksichtigen, dass durch seine Kündigung das Vertrauensverhältnis zum alten Arbeitgeber gelitten hat und ein Verbleib im Unternehmen daher riskant sein kann.