Arbeitsvertrag
Vertragsabschluss
Wie verhalte ich mich, wenn ich nach Vertragsabschluss ein Gegenangebot erhalte?
Grundsätzlich gilt, dass ein einmal geschlossener Arbeitsvertrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bindend ist und nicht nachverhandelt werden sollte.
Unterbreitet der bisherige Arbeitgeber dem ausscheidenden Arbeitnehmer nach der Kündigung ein Angebot, bei ihm zu bleiben, sollte der Arbeitnehmer das Angebot genau prüfen und in Ruhe überlegen, ob die angebotene Stelle wirklich hält, was sie auf den ersten Blick verspricht. Dabei sollte der Arbeitnehmer berücksichtigen, dass durch seine Kündigung das Vertrauensverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber gelitten hat und ein Verbleib im Unternehmen daher riskant sein kann.
Ein einmal geschlossener Arbeitsvertrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bindend.